Wohngeld

Der Bundesgesetzgeber hat den Kreis der Anspruchberechtigten für Wohngeld erheblich erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt Wohngeld auch für Durchschnittsverdiener infrage. Diese scheuen sich jedoch möglichweise den Gang auf das Amt zur Antragstellung zu wagen.

Hilfreich für die Berechtigten und erleichternd für die Behörden wäre eine digitale Antragstellung. Auf unsere Monierung und Pressearbeit hin wurde dies  geändert. Auch der Landkreis Erding bietet jetzt die Möglichkeit, Wohngeld digital zu beantragen. Außerdem kann man sich in der Stadt Erding beraten lassen. Es stehen 2 Bearbeiterinnen zur Verfügung.