Bestellerprinzip
Ab 01.06.2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, zahlt ihn auch. Das bringt den Mietern eine erhebliche finanzielle Entlastung bei der Wohnungssuche. Schwarze Schafe unter den Maklern werden versuchen, diese Regelung zu umgehen und trotzdem Geld vom Mieter verlangen.
Das ist unzulässig! Der Mieter könnte seine Zahlung zurückfordern, sein Anspruch verjährft erst nach drei Jahren. Außerdem riskiert der Makler eine Geldbuße bis zur Höhe von 25 000 Euro.
Gerne beraten wir Sie im Mieterverein Erding.